Gas-Check

Undichte Gasleitungen bergen enorme Gefahren. Haarfeine Risse und Korrosionsschäden müssen schnellstmöglich erkannt und behoben werden.
Vermietern obliegt neben der Prüfungs- eine Instandhaltungspflicht. Einmal jährlich, so schreiben es die "Technischen Regeln für Gasinstallationen" vor, müssen Gasleitungen kontrolliert werden!
Im Falle eines Schadens kann vor Gericht Einsicht in die Prüfungsunterlagen der Hausgasleitungen verlangt werden. Sind diese Prüfungsdokumentationen nicht vorhanden oder unvollständig, können Schadensersatzansprüche Dritter entstehen.
Lassen Sie daher regelmäßig die Gasleitungen Ihres Hauses von einem zugelassenen Gasfachbetrieb überprüfen und sich eine ausführliche Dokumentation aushändigen.

Folgende Prüfungen sind für Sie als Betreiber von Gasinstallationen verpflichtend:

  • die jährliche Prüfung (Sichtprüfung)
  • die Gebrauchsfähigkeitsprüfung (alle zwölf Jahre)
©2024 Rolf D. Stumm